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— Rechtsfuchs —
Thüringer Schüler bezahlen Kopiergeld

 
In Thüringen müssen Eltern Kopiergeld für ihre Schulkinder bezahlen. Die Höhe des jährlichen Kopiergeldes beläuft sich zwischen 5 Euro und 15 Euro. In Sachsen dagegen erhalten die Schülerinnen und Schüler vom Lehrer angefertigte Kopien kostenlos, denn die sächsischen Verfassung garantierte Lernmittelfreiheit auch auf Kopien aus Schul- und Arbeitsbüchern sowie Lern- und Übungsheften. Dies wurde nun auch noch einmal vom Verwaltungsgericht Dresden bekräftigt (Aktenzeichen des Urteils Az. 5 K 1790/08 beim Verwaltungsgericht Dresden). An manchen Schulen in Thüringen sammelt auch jeder Fachlehrer fachbezogenes Kopiergeld ein bzw. verlang Werken- oder Kunstgeld, damit steigt natürlich auch die Gesamtsumme, die Eltern aufbringen müssen. Elternvertreter sollten schon hinterfragen, ob solche "Bildungs-Zusatzbeiträge" gerechtfertigt und notwendig sind und mindestens einmal im Jahr sollten sich die Elternvertreter eine Abrechnung über die Ausgaben dieser Gelder vorlegen lassen.
Ein Schüler verliert sein Auge durch einen Schneeballwurf, Schutzgelderpressung auf dem Schulgelände oder unerlaubte Beziehungen zu Schüler/innen - welche Konsequenzen können sich daraus für Lehrkräfte ergeben, wie können sie sich absichern? Anschaulich und praxisnah behandelt Günther Hoegg die wichtigsten schulrechtlichen Grundlagen und Probleme des Schulalltags. Nach den wichtigsten gesetzlichen Vorgaben werden Problemfelder wie Aufsichtspflicht, Urheberrecht, Täuschungsversuch, störende Schüler oder der Umgang mit schwierigen Eltern unter juristischen und pädagogischen Aspekten behandelt. Das Buch ist für Studenten, Referendare und Lehrer aller Bundesländer geeignet.Am Ende wird der Leser feststellen, dass sich sein pädagogischer Spielraum durch die Kenntnis des Schulrechts in vielen Punkten erweitert hat. Der Band enthält Internetadressen, Literaturempfehlungen, Kopiervorlagen für Elternbriefe (z.B. für Tages- oder Klassenfahrten) u.v.m.   |
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