Der Bildungstreff für Lehrerinnen und Lehrer. Unterrichtsmaterial - kostenlos Arbeitsblätter - Nachrichten
Schulfuchs.de - Bildungstreff für Lehrerinnen und Lehrer und Schule
Tagesthemen
Donnerstag,
25. April 2024
Der Bildungstreff für Lehrerinnen und Lehrer. Unterrichtsmaterial - kostenlos Arbeitsblätter - Nachrichten

Rechtstipps für den Drohnen-Einsatz

Lustige Lehrer-Kaffeetasse bei Amazon.de ansehen
Herrliches Lehrer-Geschenk, die Kaffeetasse, die es drauf hat: "Ich kam sah und korigierte" mit reichlich, rot angestrichenen Fehlern. Schmunzeln ist bei diesem Präsent garantiert.
Mit Drohnen kann jedermann kostengünstig Fotos und Videos aus der Luft machen. Die Technik begeistert natürlich Kinder und Jugendliche, so dass der Drohneneinsatz auch für Schulprojekte interessant ist.      
      
Drohnen-Gesamtgewicht entscheidet   
      
Doch rechtlich gibt es mittlerweile einiges zu beachten. 

Die Rechtsvorschriften zum Betrieb von Drohnen sind vor kurzem novelliert worden. Die neue "Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten" ist seit dem 1. Oktober 2017 in Kraft. Welche rechtlichen Regelungen greifen, hängt von der Art der Drohne und derem Gewicht ab. Gemeint ist das Abfluggewicht inklusive möglichem Equipment. Drohnen, die schwerer als 250 Gramm sind, müssen mit Namen und Adresse des Betreibers gekennzeichnet sein. Wenn die Drohne mehr als zwei Kilogramm wiegt, ist zusätzlich ein Flugkundenachweis erforderlich. 
Wer eine Drohne fliegen lassen möchte, die schwerer als fünf Kilogramm ist, benötigt eine gesonderte Aufstiegserlaubnis. Drohnen, die mehr als 25 Kilogramm wiegen, dürfen nicht betrieben werden.      
      
Menschenansammlungen sind tabu      
      
Unabhängig von den neuen Regelungen ist für den Drohnenbetrieb eine Haftpflichtversicherung erforderlich. Es gibt beispielsweise Drohnenversicherungen bei der auch Kinder bei den Eltern mitversichert werden können. Diese Versicherung greift im Schadensfall allerdings nur, wenn die Drohne in einem zulässigen Gebiet geflogen wurde. 
Verboten sind Drohnen über Menschenansammlungen, Hauptverkehrswegen, Kraftwerken, Krankenhäusern, Behörden sowie Industrie- und Militäranlagen. Auch in Naturschutzgebieten oder Einsatzbereichen von Polizei und Rettungskräften dürfen sie nicht geflogen werden.      
      
Über Wohngebieten ist der Einsatz von Drohnen, die mehr als 250 Gramm wiegen oder die mit akustischen, optischen oder Funksignalen ausgestattet sind, verboten. Kamera-Drohnen sind deshalb generell über Wohngebieten verboten. Besondere Vorsicht gilt auch in der Nähe von Verkehrsflughäfen. Im Radius von  anderthalb Kilometern um solche Gebiete sind Drohnen tabu. 
Auch gilt eine maximale Aufstiegshöhe: Ohne spezielle Genehmigung liegt diese bei 100 Metern. Private Nutzer müssen die Drohne zudem stets im Blickfeld haben. Flüge bei Nacht sind ohne Genehmigung verboten.      
      
Privatsphäre wahren   
      

Zu beachten ist auch das Recht am eigenen Bild. Grundsätzlich dürfen Personen nur mit deren Einwilligung aufgenommen werden. Insbesondere die Privatssphäre gilt es zu wahren, also sind Aufnahmen in Fenster und von Privatgrundstücken verboten. Ausnahmen gibt es, wenn die Personen nur unbedeutendes Beiwerk des Motives sind oder es sich um eine öffentliche Versammlung handelt. Details sind den rechtlichen Bestimmungen zu entnehmen.
Das Erfurt-Blog - Anzeige
Lehrer-Ratgeber Schulrecht
Das wahre Glück des Menschen ist Gesundheit und froher Mut. Wer diese beiden Gaben hat, kann alle übrigen entbehren. (Lebensweisheit)
Hier können Sie ganz bequem ein paar Worte Chinesisch lernen. Testen Sie unser Angebot! mehr
„Das Denken nimmt seinen Ausgang von einer Beunruhigung, einem Staunen, einem Zweifel.“ (John Dewey)
Schulfuchs-Buttons auf Ihrer Homepage
Lehrplan Unterrichtsmaterial Download
 
 
 
Bücher und andere Produkte werden provisionsbasiert in Kooperation mit der Handelsplattform Amazon.de angeboten, die auch Verkäufer bzw. Vermittler ist.