Geschenke für Lehrer können teuer werden

 
Geschenke sind eine schöne Sache, drücken die Gaben doch Zuneigung und Wertschätzung aus. Doch Vorsicht, im Beruf kann so ein Geschenk schnell teuer werden. Denn nicht jedes Geschenk darf angenommen werden - das gilt besonders im öffentlichen Dienst. Das musste jetzt eine Lehrerin in Berlin schmerzhaft erfahren. Zum Abiturende hatten ihre Schüler gemeinsam gesammelt, um ihrer Lehrerin ein Abschiedsgeschenk zukommen zu lassen. Das Präsent hatte einen Wert von rund 200 Euro. Ein Vater hat jedoch die Annahme des Geschenkes angezeigt, seine Gründe sind unbekannt. Zu einem Gerichtsprozess führte der Fall nicht. Doch die Staatsanwaltschaft forderte von der Lehrerin eine Geldzahlung von 4000 Euro, um den Fall zu den Akten zu legen. Der Berliner Senat präzisierte aufgrund es Falles die Richtlinien für Berliner Lehrer, hinsichtlich von Geschenken. Die Pädagogen dürfen demnach nur Geschenke bis zu einem Wert von 10 Euro annehmen. So soll eine Einflussnahme auf die Lehrer verhindert werden. Das bedeutet, dass eine ganze Klasse ein gemeinsames Geschenk von maximal 10-Euro-Wert überreichen darf, aber auch jeder Schüler einzeln ein 10-Euro-Geschenk geben dürfte. Andererseits dürfen Lehrer in Berlin ausdrücklich Vergünstigungen von Unternehmen annehmen, beispielsweise bei Klassenfahrten.   |