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Horst-Wessel-Lied im Unterricht nicht strafbar

 
Die Schlagzeilen waren groß und skandalträchtig, doch die Juristen sehen das anders. Die Staatsanwaltschaft in Berlin hat nun das Ermittlungsverfahren gegen eine Lehrerin eingestellt, die das verbotene Horst-Wessel-Lied im Unterricht gespielt hatte. Das war nach Angaben der Juristen zulässig und rechtens. Der Pädagogin war vorgeworfen worden, mit dem Lied Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet zu haben. Ein Lokalpolitiker hatte Anzeige erstattet. Das öffentliche Singen oder Rezitieren der einstigen Parteihymne von Hitlers NSDAP ist in Deutschland seit 1945 verboten. Doch die Staatsanwaltschaft stellt nun klar: Der Pädagogin des Gymnasiums in Berlin Köpenick ist strafrechtlich nichts vorzuwerfen. Eine Unterrichtsstunde sei keine öffentliche Veranstaltung. Außerdem sei das NS-Lied nicht gesungen, sondern allenfalls gesummt worden. Auch sei es in Ordnung, dass der Liedtext im Musik-Grundkurs der Jahrgangsstufe 11 ausgeteilt wurde. Es handele sich um Unterrichtsmaterial. Die Ermittler sind zu dem Schluss gekommen, dass das die Lehrerin das Nazi-Lied passend zum Rahmenlehrplan thematisiert hat. Der sieht vor, Manipulationsstrategien des Nationalsozialismus zu behandeln. Außerdem war eine Klausur geplant, bei der die Schüler den "Kälbermarsch" von Bertolt Brecht, eine Parodie des Horst-Wessel-Liedes, mit dem Original vergleichen sollten.   |

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