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Eltern müssen bestellten Klingelton zahlen
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Eltern müssen von minderjähringen Kindern bestellte Klingelton-Abos bezahlen, wenn sie ihnen das Handy zur Nutzung überlassen haben. Das entschied das Amtsgericht Berlin. Aktenzeichen: 15 C 423/08 |
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„Das Denken nimmt seinen Ausgang von einer Beunruhigung, einem Staunen, einem Zweifel.“
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