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Abfindung für Mitarbeiter im öffentlichen Dienst
Termin:
01.01.1970
Mitarbeiter im öffentlichen Dienst der neuen Bundesländer haben bei Kündigung wegen Personalabbaus Anspruch auf Abfindung. Sie beträgt ein Viertel des letzten Monatsgehaltes für jedes volle Arbeitsjahr, so das Erfurter Bundesarbeitsgericht.
Aktenzeichen
6 AZR 738/07
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