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Schülerjobs erst ab einem Alter von 15 Jahren erlaubt
Termin:  01.01.1970
Arbeiten ist für Minderjährige in Deutschland gesetzlich eingeschränkt.
  
Schüler dürfen erst ab einem Alter von 15 Jahren Ferienjobs antreten. Dabei sind maximal acht Stunden pro Tag und nicht mehr als 40 Stunden in der Woche erlaubt.
  
Arbeiten in der Nacht sowie an den Wochenenden und Feiertagen ist Minderjährigen verboten.
  
Insgesamt dürfen Minderjährige pro Kalenderjahr nicht länger als vier Wochen jobben.
  
Tätigkeiten an gefährlichen Maschinen und an Tankstellen sind nicht erlaubt.
  
Ab der Volljährigkeit gelten keine Einschränkungen mehr. Die Schüler sind unabhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses oder von der Höhe des Entgeltes bei Unfällen gesetzlich über den Arbeitgeber versichert.
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