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CETA kurz vor Unterzeichnung
Termin:  01.01.1970
Die EU-Kommission hat am 5. Juli 2016 drei Vorschläge für Beschlüsse des Rats zur Un- terzeichnung, zum Abschluss und zur vorläufigen Anwendung des „Comprehensive Economic and Trade Agreement“ (CETA) zwischen Kanada ei- nerseits und der EU und deren Mitgliedstaaten an- dererseits (KOM (2016) 443, 444, und 470) vorge- legt.
Das Freihandelsabkommen wurde zwar bereits am 1. August 2014 fertig verhandelt, doch in der Imple- mentierungsphase kam es zu heftigen Protesten seitens der Mitgliedstaaten. Diese kritisierten das geplante Abkommen nicht nur inhaltlich massiv, sondern verlangten auch größere Mitsprachrechte auf nationaler Ebene. So wurde das ursprüngliche Vorhaben, CETA als „nur EU“- Abkommen abzu- schließen, von der Kommission revidiert und als gemischtes Abkommen deklariert.
Da CETA als gemischtes Abkommen eingestuft wurde, bedarf es neben der Zustimmung des EU- Ministerrates und des EU-Parlaments auch der Zu- stimmung der nationalen Parlamente. Auch der Bundesrat ist zu beteiligen. Bei der von der Kom- mission geplanten vorläufigen Anwendung stellt sich die Frage nach den genauen Anwendungsbe- reichen. Da die Handelspolitik weitgehend in den Kompetenzbereich der EU fällt, könnte CETA nach Ansicht einiger Experten fast vollständig zur vorläu- figen Anwendung kommen. Trotzdem kann die vor- läufige Anwendung von CETA aber durch natio- nale Regierungen und Parlamente blockiert wer- den, sofern sie in der Umsetzung nationalstaatliche Kompetenzen berührt. Dies wäre bspw. bei Haf- tungsangelegenheiten im Investitionsschutz, der gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikati- onen, Verkehrsdienstleistungen, der Regulierungs- kooperation und beim Arbeitnehmerschutz der Fall. Somit könnte sich der ohne Ratifikation der Mitgliedsstaaten vorläufig anwendbare Teil CETAs relativieren. Die Koalitionsfraktionen im Bundestag haben bereits einen Antrag gestellt, mindestens das Kapitel zum Investitionsschutz von der vorläu- figen Anwendung auszunehmen.
Zunächst wird sich der Rat am 23. September mit dem Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada erstmals befassen. Auf dem EU-Kanada- Gipfel Ende Oktober soll dieses dann offiziell un- terzeichnet werden. Im Oktober stimmen Rat und Parlament über die vorläufige Anwendung des Ab- kommens ab. Als gemischtes Abkommen kann es nach einem Beschluss des EU-Parlaments vorläu- fig in Kraft treten. Anschließend muss es in allen 28 Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Nach Einschät- zung dem Vorsitzenden des EP Ausschusses für internationalen Handel (INTA) Lange sei mit einer Abstimmung über CETA im EP erst frühestens im Dezember 2016 bzw. Januar 2017 zu rechnen.
Am 14. September 2016 nahm EU-Handelskom- missarin Malmström an einer Enquete zu CETA und TTIP im österreichischen Parlament in Wien teil. Sie kündigte dabei an, dass der Ratifikations- prozess in den nationalen Parlamenten in etwa vier Jahre in Anspruch nehmen könnte. Mit einem end- gültigen Abschluss von CETA wäre nach dieser Ansicht also erst ca. 2020 zu rechnen.
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