Schulbücher zahlt Sozialamt
Termin: 01.01.1970
Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II) können Sozialhilfe zum Kauf von Schulbüchern verlangen. Das entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz. Im konkreten Fall wurde betont, dass das Sozialamt und nicht der Grundsicherungsträger zuständig sei. Handelt es sich doch bei den Schulbüchern um einen atypischen Bedarf, der nicht von der ALG-II-Reglung abgedeckt sei. Quelle: Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in Mainz, Urteil vom 25.November 2008, Aktenzeichen: L3AS 76/07 |