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Klassenfahrten muss Job-Center bezahlen
Termin:  01.01.1970
Empfängern von Hartz IV müssen die Kosten für mehrtägige Klassenfahrten vom Jobcenter voll bezahlen werden. Die Behörden sind verpflichtet, einen Zuschuss und nicht nur ein Darlehen zum Arbeitslosengeld II zu gewähren. Um die Kosten erstattet zu bekommen, müssten Klassenfahrten aber die schulrechtlichen Bestimmungen der einzelnen Länder erfüllen, entschied das Gericht.
  
Bundessozialgericht (BSG), Aktenzeichen: B 14 AS 36/07 R
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