Aufsicht an Schulbushaltestellen
Termin: 01.01.1970
Hauptpersonalrats-Information 1/2001 vom Januar 2001 zum Aushang an allen Schulen und Schulämtern in Thüringen Aufsicht an Schulbushaltestellen Nach Auffassung des Thüringer Kultusministeriums besteht grundsätzlich keine Aufsichtspflicht der Schulen an Schulbushaltestellen, da diese sich in der Verantwortung des Schulträgers befinden. Ausnahmen sind besondere Gefahrenlagen, bei denen kurzfristig die Schulen zuständig sind und zur Gefahrenbeseitigung auf den Schulträger einwirken müssen. |