Keine Sozialhilfeleistungen für freiwillige AG -Teilnahme
Termin: 01.01.1970
Für die Teilnahme an freiwilligen Arbeitsgemeinschaften, die über das eigentliche schulische Unterrichtsprogramm hinaus gehen, kann ein Sozialhilfeempfänger keinen einmaligen Zuschuß verlangen.