Arbeitszeit von Teilzeitlehrern außerhalb des Unterrichts
Termin: 01.01.1970
Ein nur teilzeitbeschäftigter Lehrer wird verglichen mit seinen Vollzeitkollegen nicht in unzulässiger Weise ungleich behandelt, wenn er einmal pro Jahr an einer einwöchigen Klassenfahrt teilnehmen muss. Zur Begründung führte das BAG an, dass sich die vom Lehrer außerhalb des Unterrichts zu erbringende Arbeitsleistung nicht exakt zeitlich bemessen lasse. Quelle: BAG/ 1996-11-20/ 5 AZR 414/95 |