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Schmerzensgeld: Lehrer erniedrigte Schüler vor der Klasse
Termin:  01.01.1970
Ein Schüler, der von seinem Lehrer vor der gesamten Klasse bloßgestellt wurde, hat unter gewissen Umständen einen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.
 
In dem vorliegenden Fall war ein Schüler einer 3.Klasse von zwei Schulkameradinnen in einem Brief verhöhnt worden. Der Lehrer fing diesen Brief ab und verlas ihn unter dem Gelächter der Klasse. Dem Schüler wurden von dem Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken 1600 DM Schmerzensgeld zugesprochen. Das Land Rheinland-Pfalz mußte zudem als Dienstherr 645 DM Schadensersatz zahlen. Der Junge hatte nachts eingenäßt und geweint.
  
OLG Zweibrücken (6U1/97)
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