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Befreiung vom einem Unterrichtsfach
Termin:  01.01.1970
Auf die Befreiung von einem Unterrichtsfach hat ein Schüler keinen Anspruch, wenn dies die Schulordnung nicht vorsieht.
 
Auf Befreiung vom Chemieunterricht hatte ein Schüler geklagt. Er begründete dies, dass der Unterricht für sein Abitur keine Bedeutung habe und außerdem müsse jedes Pflichtfach durch ein Gesetz geregelt werden.  
 
Dem widersprach das Verwaltungsgericht (VG) Berlin und führte aus, daß lediglich Schulformen und Unterrichtsfächer per Gesetz bestimmt werden müssen. Der Unterrichtsplan obliege hingegen der Schulverwaltung. Außerdem sei Chemie ein althergebrachtes Fach, dessen Unterrichtung der Allgemeinbildung diene.
  
VG Berlin (3A1720.96)
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