Sozialamt zahlt für Klassenfahrt und Schulanfänger
Termin: 01.01.1970
Sozialamt zahlt Klassenfahrten Sozialhilfeempfänger können beim Sozialamt beantragen, daß ihren Kindern mehrtägige Klassenfahrten gezahlt werden. Nach dem Sozialrecht gehört dies nämlich zum notwendigen Lebensunterhalt. Ebenso kann für Schulanfänger eine Summe von bis zu 150 DM gefordert werden, um den Kindern eine Mindestausstattung für die Schule zu kaufen. Außerdem zahlt das Sozialamt für eine Tauf-, Kommunions- oder Konfirmationsfeier. Quelle: BVerwG/ 1998-03-28/ 5 C 33.95; 5 C 2.93; 5 C 40.91 |