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Gewerkschaften kritisieren Datenschutzbeauftragten
Termin:  01.01.1970
Thüringer Lehrergewerkschaften fordern vom Thüringer Landesdatenschutzbeauftragten einen konstruktiveren Umgang mit Homeschooling. Hintergrund sind die technischen Probleme und Defizite der Schulcloud, die Thüringen, Niedersachsen und Brandenburg nutzen. Die bislang unzuverlässige Schulcloud ist jedoch die einzige vom Bildungsministerium und dem Datenschutzbeauftragten zugelassene Plattform für Fernunterricht. Obwohl es viele technische Alternativen gäbe, mangelt es laut der Gewerkschafter an verbindlichen Aussagen zu deren Zulässigkeit.   
   
Die Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Kathrin Vitzthum, sagte MDR THÜRINGEN, ihrer Meinung nach sei statt des schnellen Verweises auf Bußgelder und Verbote ein lösungsorientiertes, begleitendes Vorgehen im Bereich Bildung angebracht. Schließlich handele es sich um staatliche Daseinsvorsorge. Gerade so lange die Probleme mit der Schulcloud andauerten, müssten Zwischenlösungen gefunden werden. Als Kompromiss sehe die GEW, dass persönliche Daten wie Noten ausschließlich über die Schulcloud übermittelt werden, aber der Fernunterricht selbst über andere Plattformen ermöglicht werde.   
   
Der Datenschutzbeauftragte Lutz Hasse weist die Kritik zurück. Er sagte, es gebe durchaus datenschutzkonforme, zulässige Alternativplattformen, aber seine Behörde sei keine Zulassungs- und keine Zertifizierungebehörde. Er gebe jedoch auf konkrete Einzelanfragen von Schulleitungen, Lehrern und Eltern detaillierte Antworten, beispielsweise zum Einsatz von Videokommunikationstools. Außerdem mache er sich das Ampel-System Link der Berliner Datenschutzbeauftragten für Videokonferenzsystemen zu eigen. Generell spricht sich Hasse jedoch für die Schulcloud aus. Weil die sicher und datenschutzkonform sei, gebe es auch keinen Grund, in der Krise lockerer mit den Daten von Kindern umzugehen.   
   
Rolf Busch vom Thüringer Lehrerverband (TLV) sagte MDR THÜRINGEN: "Verglichen mit anderen Bundesländern haben wir den Eindruck, dass es bei uns mit dem Datenschutz übertrieben wird." Die Kollegen fragten sich, wieso bayerische Schulen Microsoft Teams einsetzen dürften, während das "bei uns bei Höchststrafe verboten ist". Der Datenschutzbeauftragte solle seine Spielräume nutzen und klar sagen, was unter welchen Bedingungen eingesetzt werden dürfe, so Busch.      
Natürlich sei es der Job des Datenschutzbeauftragten dafür zu sorgen, dass sensible Schülerdaten nicht auf amerikanischen Servern gespeichert und ausgewertet werden. Er stelle sich aber auch die Frage, ob eine im Vergleich besonders enge Datenschutzauslegung nicht am Ende größeren Schaden für die Schüler verursacht, als eine der Krise angemessen lockerere.      
   
Ganz eindeutig habe der Thüringer Datenschutzbeauftragte Lutz Hasse mit seiner öffentlichen Bußgeldandrohung für engagierte Lehrerinnen und Lehrer bundesweit der Digitalisierung der Schulen geschadet. Viele Pädagogen seien frustriert, weil ihnen „ständig Knüppel zwischen die Beine geworfen“ würden. Und überhaupt nicht passe es, wenn Schulen einzig die Schulcloud nutzen dürfen, sich aber Bildungsminister Helmut Holter für Ende Januar zu den Digitalen Schülertagen zum Live-Gespräch auf der zum amerikanischen Facebook-Konzern gehörenden Plattform Instagram ankündigt. Das lässt laut Busch jeden Vorbildcharakter vermissen.
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