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Bundesarbeitsgericht: Mehr Geld für Schulleiter
Termin:  01.01.1970
Mehr als 40 Thüringer Schulleiter bekommen künftig mehr Geld. Das teilte das Thüringer Bildungsministerium MDR THÜRINGEN auf Anfrage mit. Konkret geht es um angestellte Lehrer, die dauerhaft die Aufgaben von Schulleitern erfüllen. Sie sollen entsprechend ihrer Tätigkeit eingestuft werden. Bildungsstaatssekretärin Gabi Ohler sagte: "Besonders verantwortungsvolle Tätigkeiten wie Schulleiter oder stellvertretender Schulleiter sollen in jedem Fall auch entsprechend vergütet werden." Ohler zufolge muss in jedem Fall geprüft werden, ob die amtierenden Schulleiter in eine höhere Entgeltgruppe eingestuft werden oder eine Zulage erhalten. Dabei wird unterschieden, ob der Lehrer dauerhaft stellvertretend eine Grund- oder Regelschule leitet oder ob es sich um ein Gymnasium, eine Berufsschule oder Förderzentrum handelt. Auch die Anzahl der betreuten Schüler hat Einfluss auf die Bezahlung. Daher sind die Kosten laut Ministerium noch nicht abschätzbar.
  
Die Gewerkschaft für Bildung und Erziehung (GEW) kritisiert die Idee der Zulage. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) habe sich für eine höhere Eingruppierung aller betroffenen Schulleiter ausgesprochen. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom August 2016. Die Richter hatten der Klage einer Thüringer Lehrerin an einem Förderzentrum auf Höherstufung Recht gegeben. Sie hatte jahrelang die Aufgaben einer Schulleiterin erfüllt, war aber lediglich als Lehrerin bezahlt worden. Nach Angaben der GEW ging es um eine monatliche Differenz von rund 900 Euro brutto. Laut Gewerkschaft hat die Lehrerin Anspruch auf eine Nachzahlung in Höhe von etwa 50.000 Euro brutto.
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