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Lehrerklage erfolgreich - Arbeitszimmer wieder absetzbar

Die Klage eines Hauptschullehrers hatte Erfolg. Das Bundesverfassungsgericht hat nun entschieden, dass die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer wieder leichter von der Steuer absetzbar sein müssen. Die Gesetzgebung muss nun rückwirkend ab 2007 wieder verändert werden. Die Regelung, dass ein Arbeitszimmer nur abgesetzt werden kann, wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit darstellt, ist nicht verfassungsgemäß. Einem Lehrer, der seine Unterrichtsstunden und Klassenarbeiten zu Hause vorbereiten und nachsehen muss, kann nicht das Arbeitszimmer mit der Begründung streitig gemacht werden, dass er ja die meiste Zeit seiner Arbeit in der Schule vor der Klasse steht. Demnach können nun wohl in Kürze wieder - rückwirkend ab 2007 - anteilig Miet-, Strom- und Heizungskosten für das abgetrennte Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung steuerlich geltend gemacht werden. Lesen Sie auch den Beitrag des Deutschlandfunks. |