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Ethik statt Religionsunterricht
Die Einführung des Pflichtfaches Ethik ist zulässig. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht und lehnte damit die Klage eines 16jährigen, konfessionslosen Schülers ab. Er nahm nicht am Religionsunterricht teil. Daß seine Schule nach dem Landesschulgesetz Baden-Württemberg als Ersatzpflichtfach das Fach Ethik eingeführt hatte, hielt er für verfassungswidrig. Er werde in seiner Religionsfreiheit beeinträchtigt, wenn man ihn zwinge, am Ethikunterricht teilzunehmen. Dem folgten die Richter jedoch nicht. Das Land dürfe ersatzweise Ethikunterricht für Schüler vorschreiben, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, damit alle Schüler in vergleichbarer Weise erzogen würden. BVerwG (6C11.97) |
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„Das Denken nimmt seinen Ausgang von einer Beunruhigung, einem Staunen, einem Zweifel.“
(John Dewey) |
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