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Diese Museen kann man virtuell besuchen (Teil 1): mehr |
Diese Museen können Sie virtuell besuchen (Teil 2): mehr |
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Willkommen beim Bildungstreff für Lehrerinnen und Lehrer! |
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Schülerjobs erst ab einem Alter von 15 Jahren erlaubt
Arbeiten ist für Minderjährige in Deutschland gesetzlich eingeschränkt. Schüler dürfen erst ab einem Alter von 15 Jahren Ferienjobs antreten. Dabei sind maximal acht Stunden pro Tag und nicht mehr als 40 Stunden in der Woche erlaubt. Arbeiten in der Nacht sowie an den Wochenenden und Feiertagen ist Minderjährigen verboten. Insgesamt dürfen Minderjährige pro Kalenderjahr nicht länger als vier Wochen jobben. Tätigkeiten an gefährlichen Maschinen und an Tankstellen sind nicht erlaubt. Ab der Volljährigkeit gelten keine Einschränkungen mehr. Die Schüler sind unabhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses oder von der Höhe des Entgeltes bei Unfällen gesetzlich über den Arbeitgeber versichert. |
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"Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren." (Bertold Brecht) |
„Das Denken nimmt seinen Ausgang von einer Beunruhigung, einem Staunen, einem Zweifel.“
(John Dewey) |
Inklusion: Ratgeber und Materialien bietet unser Buchspezial. Wissen, um behinderte und nicht-behinderte Kinder zusammen zu unterrichten. |
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