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Keine Sozialhilfe für Nachhilfestunden
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Das Geschenk sorgt sicher für Heiterkeit unter Schülern und Kollegen. Der Stoffbeutel macht klar: Ich bin Leerer, äh, Lährer... ;-) Auch zum Wichteln bestens geeignet!
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Ein Gymnasiast, dessen Familie von Sozialhilfe lebt, kann nicht vom Sozialamt verlangen, dass ihm auch der Nachhilfeunterricht bezahlt wird. Selbst wenn das Abitur eines Schülers akut gefährdet sei, müsse das Sozialamt nicht allein deswegen Nachhilfestunden bezahlen, stellte das Verwaltungsgericht (VG) Göttingen fest. Der Schüler solle dann lieber die 13. Klasse wiederholen. Sozialgelder für Nachhilfeunterricht gebe es allenfalls für "ausreichend begabte" Schüler, deren Noten wegen außerschulischer Probleme sehr viel schlechter geworden seien. Quelle: VG Göttingen/ 1997-11-19/ 2 B 2493/97 |
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Es gibt kaum eine größere Enttäuschung, als wenn du mit einer recht großen Freude im Herzen zu gleichgültigen Menschen kommst. (Christian Morgenstern) |
„Das Denken nimmt seinen Ausgang von einer Beunruhigung, einem Staunen, einem Zweifel.“
(John Dewey) |
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