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Mit 250 Pfund nicht zur Beamtin geeignet
Einer 25-jährigen Frau wurde vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg wegen ihres Gewichts von 128,5 Kilo bei einer Größe von 1,60 Meter der Beamtenstatus nicht anerkannt. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, daß die gesundheitliche Eignung für die Übernahme ins Beamtenverhältnis nicht gegeben sei, wenn eine vorzeitige Dienstunfähigkeit nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann. Quelle: OVG Lüneburg/ 1996-09-13/ 2 L 1764/93 |
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(John Dewey) |
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