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Notwehrrecht
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Blätter ganz ohne Klammern zusammen heften, mit diesem Gerät geht das. Bis zu 10 Blatt. Nie mehr nach Klammern für den Klammeraffen suchen, nicht mehr beim Klammer-Entfernen verletzen. Die Heftlöcher dienen zugleich zum Abheften.
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Notwehrrecht (§ 32 Strafgesetzbuch): Ein Schüler, der von einem anderen angegriffen wird, ist berechtigt, solche Verteidigungshandlungen vorzunehmen, die zur Abwehr des Angriffs erforderlich sind. Er darf auch gewaltsam eingreifen, um einem angegriffenen Mitschüler zur Hilfe zu kommen (Recht zur Nothilfe). Das Recht einem bedrohten oder bereits angegriffenen Schüler unter Anwendung körperlicher Gewalt zu helfen, steht auch Lehrern und z.B. dem Hausmeister zu. Prof. Dr. Harald Dörig, Richter am Bundesverwaltungsgericht |
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