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Schutz durch gesetzliche Unfallversicherung
Schülerinnen und Schüler unterliegen dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, die seit dem 01.01.1997 im Siebten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VII) geregelt ist. Versichert sind Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender und berufsbildender Schulen sowie an genehmigten privaten Ersatzschulen. Schulunfälle sind versicherungsgeschützt, wenn sie sich während des Schulbesuchs ereignen (§ 2 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. b SGB VII); Schülerinnen und Schüler sind darüber hinaus auch auf dem Weg zur Schule und zurück oder am Ort einer Schulveranstaltung unfallversichert (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII). |
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"Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren." (Bertold Brecht) |
Inklusion: Ratgeber und Materialien bietet unser Buchspezial. Wissen, um behinderte und nicht-behinderte Kinder zusammen zu unterrichten. |
„Das Denken nimmt seinen Ausgang von einer Beunruhigung, einem Staunen, einem Zweifel.“
(John Dewey) |
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