Wandertage, Klassenfahrten: Hier gibt es Tipps für Ziele in Thüringen. mehr |
Diese Museen kann man virtuell besuchen (Teil 1): mehr |
Diese Museen können Sie virtuell besuchen (Teil 2): mehr |
|
Willkommen beim Bildungstreff für Lehrerinnen und Lehrer! |
|
Nebentätigkeitsgenehmigung auch bei Teilzeitbeschäftigung
Teilzeitbeschäftigte im öffentlichen Dienst benötigen eine Nebentätigkeitsgenehmigung selbst dann, wenn die Summe der zeitlichen Beanspruchung für die Nebentätigkeit und die Teilzeitarbeit die regelmäßige tarifliche Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Angestellten nicht übersteigt. Quelle: BAG/ 1996-05-30/ 6 AZR 537/95 Angestellte im öffentlichen Dienst sind bei einer Nebentätigkeit für einen anderen öffentlichen Arbeitgeber verpflichtet, Vergütungen von einer bestimmten Höhe an ihren Arbeitgeber abzuliefern. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der Nebentätigkeitsverordnung der jeweiligen Bundesländer. Quelle: BAG/ 1996-07-25/ 6 AZR 683/95 |
 Mehr aus der Rubrik Rechtsfuchs:
|
Weitere aktuelle Themen:
|
Leser haben diese Artikel kommentiert:
|
Sparfuchs empfiehlt
| |
|
|
Meistgelesene Artikel und Themen
|
|
Englisch lehren mit Shelly |
Von Schülern, Eltern und anderen Besserwissern
|
"In Deutschland ist die höchste Form der Anerkennung der Neid." (Arthur Schopenhauer) |
Inklusion: Ratgeber und Materialien bietet unser Buchspezial. Wissen, um behinderte und nicht-behinderte Kinder zusammen zu unterrichten. |
„Das Denken nimmt seinen Ausgang von einer Beunruhigung, einem Staunen, einem Zweifel.“
(John Dewey) |
|