Höhe des Finderlohns
Termin: 01.01.1970
Hinweise für Finder: Ein Anspruch auf Finderlohn hat zur Vorraussetzung, dass die Fundsache mindestens 50 Euro wert ist. Die Höhe des Finderlohnes beträgt bei einem Wert der Fundsache bis 500 Euro 2,5 Prozent. Bei höherem Wert kommen noch 1,5 Prozent des über 500 Euro hinausgehenden Betrages hinzu. Dies bedeutet, dass zum Beispiel bei einem Wert von 100 Euro der Finderlohn 2,50 Euro beträgt. Bei einem Wert von 600 Euro hingegen 14 Euro. Bei Tieren gilt die Sonderregelung, dass in jedem Falle 1,5 Prozent ihres Wertes als Finderlohn zu zahlen ist. |