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Eltern müssen bestellten Klingelton zahlen
Termin:
01.01.1970
Eltern müssen von minderjähringen Kindern bestellte Klingelton-Abos bezahlen, wenn sie ihnen das Handy zur Nutzung überlassen haben. Das entschied das Amtsgericht Berlin.
Aktenzeichen: 15 C 423/08
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