Land muss für Urheberrechtsverstoß zahlen
Termin: 01.01.1970
Für etwas mehr Rechtssicherheit sorgt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt. Das OLG hat entschieden, dass das Land Hessen für einen Urheberrechtsverstoß eines Lehrers einstehen muss. Der Kollege hatte auf der Schulhomepage einer Grundschule einen Cartoon online veröffentlicht. Allerdings hatte er es versäumt, die Erlaubnis vom Urheber einzuholen. Der Cartoonist hatte daraufhin Schadenersatz gefordert. Außerdem verlangte er, dass künftig jede Veröffentlichung dieser Art unterlassen wird. Das Land Hessen wollte die Verantwortung auf den kommunalen Schulträger abwälzen. Dem folgten die Gerichte nicht. Auch die Berufung des Landes änderte daran nichts. Das Land Hessen ist nach Ansicht der Richter inhaltlich verantwortlich und muss Schadenersatz in Höhe von 750 Euro zahlen. Der Schulträger sei dafür nicht verantwortlich, er sei für die räumliche und sachliche Ausstattung der Schule zuständig. |