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Lehrer muss Klassenfoto dulden
Termin:  01.01.1970
Wer sich fotografieren lässt, hat nachträglich praktisch keine Handhabe gegen die Verwendung des Fotos. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz in Bezug auf ein Klassenfoto entschieden. Ein Lehrer hatte sich freiwillig für ein offizielles Klassenfoto fotografieren lassen.  
Nachträglich forderte der Pädagoge, dass das Foto aus dem Jahrgangsbuch entfernt werden sollte. Ihm sei nicht klar gewesen, dass das Bild dort veröffentlicht werden soll. Diese Klage (Az. 5 K 101/19.KO) wiesen die Richter zurück.  
Ihrer Entscheidung zufolge hat der Lehrer durch seine Teilnahme am Foto stillschweigend eingewilligt. Eine weitergehende Einwilligung sei ihrer Meinung nach auch gar nicht notwendig. Dazu sei das Foto zu unverfänglich und dem dienstlichen Rahmen zuzuordnen. Darüberhinaus ordnen die Juristen Klassenfotos wegen ihrer Bedeutung dem Bereich der Zeitgeschichte zu und deshalb bestehe ein öffentliches Informationsinteresse. Deshalb könne der Lehrer keinen rechtswidrigen Eingriff in das Recht am eigenen Bild geltend machen. Das Urteil ist noch vor dem Oberverwaltungsgericht anfechtbar.  
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