Kosten für PC-Kurs absetzbar
Termin: 01.01.1970
Steuerlich abgesetzt werden können die Kosten für einen Computer-Kurs. Sie können als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn ein objektiver Zusammenhang mit dem Beruf des Kursteilnehmers besteht. Darauf verweist das Institut für Wirtschaftspublizistik (IWW) in Würzburg unter Berufung auf ein Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz. Dieser Zusammenhang müsse belegt werden, etwa durch eine Bescheinigung der Arbeitgebers vor Kursbeginn, dass es zwingend erforderlich sei, um die für den Arbeitsplatz nötigen PC-Kenntnisse zu erlangen. Finanzgericht Rheinland-Pfanlz, Aktenzeichen: 5K 1944/03 Eingestellt: 29. Mai 2006 |