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Klavierstimmen steuerbegünstigt
Termin: 01.01.1970
Wer Musikinstrumente ausschließlich privat nutzt, kann die Kosten - anders als Berufsmusiker - nicht als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Die Kosten für das Stimmen von Musikinstrumenten sind allerdings auch ohne berufliche Nutzung steuerbegünstigt. (Steuerlich begünstigte Handwerkerleistungen!) Wartung und Reparatur von allen Gegenständen, "die in der Hausratversicherung mitversichert werden können" sind generell steuerbegünstigt. |