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Schuljahr im Ausland
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Die klassische Holz-Gliederfigur erleichtert das Zeichnen und Skizzieren von menschlichen Posen und Bewegungen im Kunstunterricht. Die Gelenke sind beweglich. Die Holzfigur (30,5cm hoch) lässt sich vom Ständer abnehmen. Für Zeichentrick und Videoanimationen ebenfalls geeignet.
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28.7.2026 Ein Schuljahr im Ausland ist einer der häufigsten längeren Auslandsaufenthalte deutscher Jugendlicher. Jährlich reisen nach Angaben des Statistischen Bundesamtes und Erhebungen des AJA (Arbeitskreis gemeinnütziger Jugendaustausch e.V.) etwa 15.000 Schülerinnen und Schüler für einige Monate ins Ausland. Wer eine solche Zeit plant, sollte sich mit den formalen Rahmenbedingungen beschäftigen, die die Anerkennung der Schulzeit, die schulische Freistellung sowie die Finanzierung betreffen. Hier ein Blick auf Voraussetzungen, Anerkennung und Ablauf. Rechtliche Grundlagen und Anerkennung durch die Schulgesetze der Länder Unternehmenswerbung || Die Anerkennung eines Auslandsschulbesuchs richtet sich in Deutschland nach den Schulgesetzen der Bundesländer und den Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz (KMK). Grundsätzlich gilt: Die Schulpflicht endet nicht an der Grenze. Ein Aufenthalt an einer ausländischen Schule wird als Erfüllung der Schulpflicht anerkannt, sofern die Klassenkonferenz zustimmt und die Beurlaubung durch die Schulleitung erfolgt. Die Rückkehr in die nächsthöhere Klassenstufe ist in den meisten Ländern zumindest bei sehr guten Schulleistungen möglich. Wer ein Auslandsjahr während der Schulzeit plant, sollte den Antrag auf Beurlaubung frühzeitig einreichen, meist sechs bis zwölf Monate vor Abreise. Für die gymnasiale Oberstufe gelten besondere Regeln, da die Einführungsphase in einigen Ländern nicht im Ausland absolviert werden darf, wenn eine Versetzung in die Qualifikationsphase angestrebt wird. Der Freistaat Thüringen empfiehlt ein Auslandsjahr für Gymnasiasten entweder nach dem ersten Halbjahr der 10. Klasse oder nach der 10. Klasse. In der Regel wird nach Rückkehr dann entweder das zweite Halbjahr der 10. Klasse oder die 11. Klasse absolviert (siehe verlinkten Flyer unten). Schulische und persönliche Voraussetzungen Anerkannte Austauschorganisationen prüfen Bewerbungen nach folgenden Kriterien: Ein Notendurchschnitt von in der Regel 3,0 oder besser, ein Sprachnachweis mindestens auf Niveau A2 bis B1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) und eine schulische Empfehlung. Die Mitgliedsorganisationen des AJA orientieren sich an einem gemeinsamen Qualitätsstandard, der Auswahlgespräche, Vorbereitungsseminare und eine 24-Stunden-Betreuung im Gastland vorsieht. Der Deutsche Fachverband High School e.V. veröffentlicht Prüfkriterien für Programmträger (u.a. zur Auswahl von Gastfamilien und zu Notfallkonzepten). Wer sich bewirbt, sollte auf Zertifizierungen wie das RAL-Gütezeichen für Schüleraustausch achten. Diese Kennzeichen belegen, dass Anbieter unabhängig geprüft worden sind. Finanzierung, Förderung und Kosten Die Programmkosten für ein volles Schuljahr in klassischen Zielländern wie den USA, Kanada oder Australien liegen laut Marktübersicht des Fachverbands zwischen 9.000 und 25.000 Euro. Sie umfassen üblicherweise Flug, Betreuung, Schulgebühren und Unterkunft in einer Gastfamilie. Für die Finanzierung stehen mehrere Wege offen. Das Auslands-BAföG unterstützt Schülerinnen und Schüler ab der zehnten Klasse mit Zuschüssen zu Reise, Krankenversicherung und Schulgeld, sofern das Einkommen der Eltern die Freibeträge nicht überschreitet. Der Bildungskredit des Bundes ergänzt diese Förderung mit zinsgünstigen Monatsraten. Stipendien vergeben unter anderem das Parlamentarische Patenschafts-Programm des Deutschen Bundestages, der PAD (Pädagogischer Austauschdienst) sowie zahlreiche private Stiftungen. Die Bewerbungsfristen liegen meist ein Jahr vor Programmbeginn. Zeitlicher Ablauf der Planung Ein solcher Zeitplan ist realistisch, wenn man etwa 15 Monate vor der Abreise beginnt. Zunächst ist Recherche und Auswahl der Organisation angesagt, dann folgt die Bewerbung mit Sprachtest und Auswahlgespräch. Danach wird bei der Schule der Beurlaubungsantrag gestellt. Etwa 6 Monate vor der Abreise erhält man Gastfamilie und Gastschule zugeteilt, die letzten 3 Monate stehen dann unter dem Zeichen von Visum, Impfungen und dem Besuch eines Vorbereitungsseminars. Nach Rückkehr verlangt die deutsche Schule Nachweise über die im Ausland erbrachten Leistungen und entscheidet über die Einstufung. Wer diesen Weg strukturiert geht, hat die Basis für einen Aufenthalt geschaffen, der sowohl schulisch anerkannt als auch persönlich tragfähig ist. Frühzeitige Gespräche mit der Schulleitung, der Beratungsstelle und dem jeweiligen Programmträger können helfen, spätere Schwierigkeiten zu vermeiden und die Weichen für einen unproblematischen Verlauf zu stellen. | Dieser Artikel ist eine werbliche Platzierung und dient zur unternehmerischen Information an interessierte Leser.   |

 

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