Schloss Altenstein: Sommerresidenz der Herzöge in einem malerischen LandschaftsparkKlicken Sie auf das Bild! |
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Buttstädt: Camposanto, die älteste Friedhofsanlage in Thüringen
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Schulbücher zahlt Sozialamt
Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II) können Sozialhilfe zum Kauf von Schulbüchern verlangen. Das entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz. Im konkreten Fall wurde betont, dass das Sozialamt und nicht der Grundsicherungsträger zuständig sei. Handelt es sich doch bei den Schulbüchern um einen atypischen Bedarf, der nicht von der ALG-II-Reglung abgedeckt sei. Quelle: Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in Mainz, Urteil vom 25.November 2008, Aktenzeichen: L3AS 76/07 |
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„Das Denken nimmt seinen Ausgang von einer Beunruhigung, einem Staunen, einem Zweifel.“
(John Dewey) |
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