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Lehrer haben keinen Anspruch auf ein Schul-Arbeitszimmer
Auf ein eigenes Arbeitszimmer in der Schule haben Lehrerinnen und Lehrer keinen Anspruch. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe sieht darin keine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Beamten mit Dienstzimmer. Damit wurde die Klage eines Realschullehrers abgewiesen, der ein eigenes Schul-Arbeitszimmer samt Büroeinrichtung, Internetzugang und Büromaterial wollte. Urteil vom 28. Januar 2008 Aktenzeichen: 3 1901/07 |
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