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Bildungsrabatte, Vergünstigungen und Schnäppchen für Lehrer, Schüler und Schulen von Computern und Software bis zu Zeitschriften und Büchern kennt unser Sparfuchs. Schauen Sie, was er gesammelt hat. |
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Kosten für PC-Kurs absetzbar
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Mit den farbigen, magnetischen 51 Kreis-Bruchstücken lässt sich Bruchrechnung gut veranschaulichen. Schüler können spielerisch Aufgaben lösen und bekommen mit den Magnet-Tortenstücken ein Gefühl für mathematische Brüche.
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Steuerlich abgesetzt werden können die Kosten für einen Computer-Kurs. Sie können als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn ein objektiver Zusammenhang mit dem Beruf des Kursteilnehmers besteht. Darauf verweist das Institut für Wirtschaftspublizistik (IWW) in Würzburg unter Berufung auf ein Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz. Dieser Zusammenhang müsse belegt werden, etwa durch eine Bescheinigung der Arbeitgebers vor Kursbeginn, dass es zwingend erforderlich sei, um die für den Arbeitsplatz nötigen PC-Kenntnisse zu erlangen. Finanzgericht Rheinland-Pfanlz, Aktenzeichen: 5K 1944/03 Eingestellt: 29. Mai 2006 |

 

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