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Kosten für PC-Kurs absetzbar
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Herrliches Lehrer-Geschenk, die Kaffeetasse, die es drauf hat: "Ich kam sah und korigierte" mit reichlich, rot angestrichenen Fehlern. Schmunzeln ist bei diesem Präsent garantiert.
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Steuerlich abgesetzt werden können die Kosten für einen Computer-Kurs. Sie können als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn ein objektiver Zusammenhang mit dem Beruf des Kursteilnehmers besteht. Darauf verweist das Institut für Wirtschaftspublizistik (IWW) in Würzburg unter Berufung auf ein Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz. Dieser Zusammenhang müsse belegt werden, etwa durch eine Bescheinigung der Arbeitgebers vor Kursbeginn, dass es zwingend erforderlich sei, um die für den Arbeitsplatz nötigen PC-Kenntnisse zu erlangen. Finanzgericht Rheinland-Pfanlz, Aktenzeichen: 5K 1944/03 Eingestellt: 29. Mai 2006 |
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„Das Denken nimmt seinen Ausgang von einer Beunruhigung, einem Staunen, einem Zweifel.“
(John Dewey) |
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