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Widerspruch gegen eine Empfehlung nicht möglich
Verwaltungsjurist Herr Pfeifer vom Oberschulamt Karlsruhe vom 06.04.2001: „...,dass ein Widerspruch gegen die Grundschulempfehlung rechtlich nicht möglich ist, weil die Grundschulempfehlung kein selbstständig angreifbarer Verwaltungsakt ist, sondern nur eine interne Verfahrenshandlung im Rahmen des Aufnahmeverfahrens darstellt. Dies bedeutet, dass die Rechtmäßigkeit der Grundschulempfehlung nur durch einen Widerspruch gegen das Ergebnis der Aufnahmeprüfung im Rahmen des Aufnahmeverfahren überprüft werden kann.“ |
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„Das Denken nimmt seinen Ausgang von einer Beunruhigung, einem Staunen, einem Zweifel.“
(John Dewey) |
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